Verfasst von johannes am 23. July 2011 | Veröffentlicht in
Datenschutz,
Meinung |
2 KommentareIch bin seit nunmehr 10 Jahren ein zufriedener Nutzer der Steuersoftware Taxman von der Haufe-Lexware GmbH & Co KG. Schon vor 10 Jahren war ich daher auch gerne bereit mein gekauftes Produkt online zu registrieren (heute macht man solche Fehler nicht mehr so einfachâŠ). Die Registrierung fĂŒhre seinerzeit dazu, dass ich im Folgejahr Post von Lexware in meinem Briefkasten finden durfte in welchem sich ein Produktupdate nebst Rechnung befand. Schon damals fand ich das nicht lustig, da ich das nie bestellt hatte und zum anderen da das Produkt im Versandhandel (und jedem anderen GeschĂ€ft) signifikant gĂŒnstiger war. Ich habe also das Produkt schon seinerzeit zurĂŒck gesendet und darum gebeten diesen âServiceâ fĂŒr mich einzustellen. Diese Aktion entwickelte sich leider zu einer âund tĂ€glich grĂŒĂt das Murmeltierâ Aktion. Jedes Jahr erhielt ich das Update, schickte es zurĂŒck und forderte Lexware dazu auf alle meine personenbezogenen Daten zu löschen und diese Löschung zu bestĂ€tigen.
Eine BestĂ€tigung habe ich bis heute nicht erhalten und jedes Jahr aufs Neue erhalte ich einen Anruf meiner Eltern, dass Post fĂŒr mich bei Ihnen bereit liegt⊠Anfang dieses Jahres wollte ich dem ganzen dann mit folgendem Fax ein Ende setzen:

Anfangs schien das auch zu funktionieren. Schon nach wenigen Tagen wurde ich von einer Mitarbeiterin von Lexware angerufen die mir versuchte zu erklĂ€ren wie es dazu kommen konnte. Jedem DatenschĂŒtzer wĂ€re es bei den ErklĂ€rungsversuchen vermutlich schlecht geworden. Ihre PrimĂ€re These war beruhte nĂ€mlich auf der Tatsache, dass mein Bruder ebenfalls Taxman gekauft habe (ist richtig), an der gleichen Anschrift wohnt (ok, ich wohne da schon lange nicht mehr â aber OK) und deshalb die Daten VERKNĂPFT wurden â dabei muss wohl ein Fehler aufgetreten sein. Meinen AusfĂŒhrungen, bezĂŒglich der dabei vorliegenden offensichtlichen Fehlern konnte die Dame wohl nicht folgen. Sie sicherte mir jedoch zum Ende des GesprĂ€chs zu, dass alle meine angeforderten AuskĂŒnfte bereits auf ihrem Schreibtisch lĂ€gen und noch heute zu mir geschickt werdenâŠ
⊠das war vor ca. 5 Monaten. Nachdem bis heute nichts bei mir angekommen ist habe ich nun damit begonnen meine AnkĂŒndigungen umzusetzen. Letzte Woche ging meine âAnzeigeâ bei dem Landesdatenschutzbeauftragten von BaWĂŒ (Lexware hat seinen Firmensitz in Freiburg) ein. Sollte dies zusammen mit diesem Beitrag nicht fruchten werde ich den letzten mir bekannten Weg einschlagen und zum einen eine Auskunftsklage einreichen und zum anderen auf Unterlassung klagen.
Jedem der Ă€hnliche Probleme hat (egal mit welchen Firmen) rate ich von seinem Auskunftsrecht nach BDSG gebrauch zu machen. Das Gesetzt rĂ€umt jedem BĂŒrger dabei sehr umfassende Rechte ein. Am einfachsten geht das mit einem Absatz wie zum Beispiel folgendem:
Hiermit fordere ich Sie auf mir im Rahmen des § 34 BDSG nachfolgende AuskĂŒnfte zu erteilen:
1. mir unentgeltlich Auskunft zu erteilen, welche Daten ĂŒber mich bei Ihnen gespeichert sind und zu welchem Zweck (§ 34 I-III BDSG i.V.m. § 6 II, § 28 Abs. 4),
2. mir mitzuteilen, aus welcher Quelle Sie diese Daten erhalten haben (§34 I Nr.1 BDSG),
3. sofern eine Weitergabe stattfand, mir alle weiteren EmpfÀnger meiner Daten zu nennen (§34 I Nr.2 BDSG),
4. sofort sĂ€mtliche ĂŒber mich bei Ihnen gespeicherte Daten aus Ihren BestĂ€nden zu löschen (§35 II BDSG),
5. mir eine Kopie Ihres öffentlichen Verfahrensverzeichnisses nach $ 4e BDSG zu ĂŒbersenden.
Eine weitere Zusendung von unerwĂŒnschter Werbung / Produktproben an meine Person, sei es per Post, Email etc., untersage ich hiermit. Einer Weitergabe meiner Daten an andere widerspreche ich und widerrufe eine eventuelle vorher erteilte Zustimmung mit sofortiger Wirkung.
FĂŒr die Erledigung setze ich eine Frist auf den dd.mm.YYYY. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist sehe ich mich leider gezwungen, ohne weitere Kontaktaufnahme, die fĂŒr Sie zustĂ€ndige Aufsichtsbehörde gem. § 38 BDSG einzuschalten.